Offene Sprechstunde
Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrter Patient
das Terminservicegesetz verpflichtet uns zur Einrichtung einer offenen
Sprechstunde im Umfang von 5 Zeitstunden pro Kalenderwoche.
Wir möchten Sie über die organisatorische Durchführung der offenen
Sprechstunde informieren:
1.
Wie bisher auch werden in unserer Praxis Patienten ausschließlich auf
Überweisung vom Hausarzt oder von einem anderen Facharzt
behandelt.
2.
Die offene Sprechstunde ist nicht für neue Patienten gedacht. Hier
können sich in der Praxis bekannte Patienten unplanmäßig vorstellen.
3.
Ein „Freihalten“ von 5 Stunden pro Woche für die offene Sprechstunde
ist aufgrund der Vielzahl der in der Praxis dauerhaft behandelten
Patienten nicht möglich. Patienten der offenen Sprechstunde müssen
sich zwischen Patienten mit Termin einreihen. Das kann zu längeren
Wartezeiten führen
4.
Die offene Sprechstunde ist ausdrücklich keine Notfall- und keine
Schmerzsprechstunde.
5.
Es wird nicht immer möglich sein, alle Patienten, die dies wünschen, an
einem bestimmten Tag auch anzuhören. Dies hängt von der Kapazität
der Sprechstunde ab.
6.
In der offenen Sprechstunde können keine umfangreichen
diagnostischen Maßnahmen erfolgen. Es ist lediglich eine erste ärztliche
Einschätzung des gesundheitlichen Problems und die Planung des
weiteren Vorgehens möglich. Je nach Kapazität der Praxis kann es auch
sein, dass keine Weiterbehandlung in unserer Praxis möglich ist.